Energieberatung und Energieaudit.

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) besteht die Pflicht für große Unternehmen (keine KMU), mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 auszuführen. Für kleinere und mittlere Unternehmen, die eine Energieanalyse (Energieaudit) freiwillig ausführen wollen, können die geförderte Energieberatung “Energieaudit DIN EN 16247” beantragen.

Wir geben der Einführung und Weiterführung eines Energieaudits eine klare Struktur:

Arbeitspaket 1: Vorbereitung

Inhalte:

  • Beschreibung des Standortes
  • Ermittlung der maßgeblichen Personen in Bezug auf Energie
  • Prüfung der verfügbaren Informationen und der noch benötigten Daten

Auftaktveranstaltung mit allen relevanten Beteiligten zum Start des Energieaudits:

  • Aufgabenpakete, Information und Struktur
  • Detaillierung der Anforderungen
  • Projektplan bzw. Zeit- und Aufgabenplan
  • Vereinbarung der Energiekennzahlen

Arbeitspaket 2: Datenerfassung, Analyse, Optimierungsmaßnahmen

Die energetische Bestandsanalyse ist eine wesentliche Komponente und Voraussetzung der DIN EN 16247: Sie ist die Basis für die Dokumentation der energetischen Ausgangsbasis[nbsp]nach DIN EN 16247, die jährlich fortgeschrieben und aktualisiert wird.

Datenerfassung:

  • Daten sammeln:
    • Energiedaten zu Anlagen, Laufzeiten, Auslastung
    • Energielieferverträge und weitere energierelevante Dokumente
    • Informationen zu Standort, Prozessen [&] Verfahren, Gebäuden, Energiequellen
  • Daten prüfen
  • Datenanalyse vorbereiten
  • Ist-Aufnahme (Vor-Ort-Aufnahme) ausführen

Eine erweiterte Erfassung bedeutet weitere Detaillierungen und Messungen. In einigen Fällen ist auch eine permanente Messung (Energiedatenmanagement) erforderlich (siehe „Aufbau des Energiedatenmanagementsystems“).

Datenanalyse und Optimierungsmaßnahmen:

  • Energiebilanz aufschlüsseln
  • Energiebezogene Leistungskennzahlen ermitteln
  • Maßnahmenplan erstellen

Aufbau des Energiedatenmanagementsystems (EDMS)

Arbeitspaket optional: Energiemonitorings

Vorgabe aus der Verordnung SpitzenausgleichEffizienzsystemverordnung (SpaEfV):

“Für gängige Geräte wie zum Beispiel Geräte zur Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie Geräte zur Beleuchtung und Bürogeräte wird der Energieverbrauch durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (zum Beispiel Stromzange, Wärmezähler) und nachvollziehbarer Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt. Für gängige Geräte, für die eine Ermittlung des Energieverbrauchs mittels Messung nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist, kann der Energieverbrauch durch nachvollziehbare Hochrechnungen über bestehende Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt werden. Für Geräte zur Beleuchtung und für Bürogeräte kann eine Schätzung des Energieverbrauchs mittels anderer nachvollziehbarer Methoden vorgenommen werden.”

Die Schritte zum Energiedatenmanagement (EDMS):

  1. Planung der messtechnischen Erfassung aller relevanten Hauptverbraucher
  2. Erstellung des Messkonzeptes:
    Welche Verbraucher sollen langfristig gemessen werden, welche kurzzeitig, und welche mittels[nbsp]Schätzung bewertet werden.
  3. EDMS-Auswahl nach betrieblichen und physikalischen Anforderungen.
    Vorbereitung der Kriterien für die Ausschreibung des EDMS
  4. Auswahl des EDMS (Angebotserstellung, Angebotsbewertung, Vergabe)
  5. Implementierung des ausgewählten EDMS
    a. Installation der Hardware
    – Vorkonfiguration
    – Vorbereitung der zu installierenden Komponenten
    – exemplarischer Aufbau
    – Validierung der Anschlüsse
    – Vorbereitungen: Kabel/Leitungen, Platz in Schaltschränken für neue Komponenten
    – Einbau der Zähler in den Schaltschrank
    – Anschluss der Wandler an Zähler
    b. Konfiguration und Inbetriebnahme
    c. Plausibilitätskontrolle der Daten durch[nbsp]ein Messprotokoll
  6. Systemtest und Betriebsunterstützung

Arbeitspaket 3: Dokumentation und Bericht

Die gesamte Struktur von Berichten entspricht den Erfordernissen der DIN EN 16247.

Bestandteile:

  • genutzte Energiequellen
  • bisheriger Energieeinsatz
  • aktueller Energieeinsatz
  • Abschätzung des künftigen Energieeinsatzes
  • Prozesse und Anlagen mit wesentlichem Energieeinsatz
  • Energieleistungskennzahlen
  • Aktionspläne mit Verbesserungsmöglichkeiten

Arbeitspaket 4: Audit und Abschluss

Für das interne Audit sind Vorbereitungen erforderlich – Koordination der Termine, Vorbereitung der Unterlagen und Unterstützung beim Audit-Termin. Ebenfalls ist eine Nachbereitung in der Regel erforderlich.

Vorbereitung eines internen Audits:

  • Koordination der Termine
  • Vorbereitung der Unterlagen
  • Erstellung der Präsentation(en)

Ausführung des Audits

  • Besprechungstermin mit allen relevanten Beteiligten
  • Audit-Protokoll

Wir helfen bei der Umsetzung eines maßgeschneiderten Energiemanagementsystems (EDMS) nach EN 16247! Download Broschüre Energiemanagement

 

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