Arbeitspaket 4: Audit und Abschluss.

In drei Schritten wird die Basis für eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zur Energieeinsparung geschaffen:

  1. Untersuchung des Gebäudes vor Ort
  2. Auswertung mit Bericht
  3. Beratungsgespräch mit Sanierungsempfehlungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen

Ein qualifizierter, unabhängiger Energieberater erfasst den Ist-Zustand Ihres Gebäudes bzw. der Wohnung vor Ort und prüft das Gebäude sowie die Heizungsanlage auf energetische Schwachstellen.

Nach der Analyse des Ist-Zustandes fertigt er einen Beratungsbericht an, in dem er individuelle Lösungen zur Verringerung des Energieverbrauchs vorschlagen und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen berechnen wird.

Dabei können Sie wählen zwischen der Erstellung eines Sanierungskonzepts für

eine Sanierung zum Effizienzgebäude (Gesamtsanierung) oder

eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen

Den Beratungsbericht händigt Ihnen der Energieberater nach Fertigstellung aus und erläutert den Inhalt in einem persönlichen Gespräch. Vor allem geht es darum, die vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen im Einzelnen zu erörtern.

Er gibt Ihnen konkrete Tipps, wie Sie die Vorschläge am besten umsetzen können und auch Hinweise, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen.

* Der Sanierungsfahrplan kann bis zu fünf Jahre nach Ausstellung zur Erfüllung des EWärmeG (Baden-Württemberg) angerechnet werden.