Energieaudit.

Energiemanagement hilft Energiekosten in den Griff zu bekommen und langfristig zu reduzieren. Es zahlt sich aus zu wissen, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung sich lohnen oder wie viel sie tatsächlich eingespart haben.

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) besteht die Pflicht für große Unternehmen (keine KMU), mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 auszuführen

Wir geben der Einführung und Weiterführung eines Energieaudits nach EDL-G eine klare Struktur:

Arbeitspaket 1: Vorbereitung

Inhalte:

  • Beschreibung des Standortes
  • Ermittlung der maßgeblichen Personen in Bezug auf Energie
  • Prüfung der verfügbaren Informationen und der noch benötigten Daten

Auftaktveranstaltung mit allen relevanten Beteiligten zum Start des Energieaudits:

  • Aufgabenpakete, Information und Struktur
  • Detaillierung der Anforderungen
  • Projektplan bzw. Zeit- und Aufgabenplan
  • Vereinbarung der Energiekennzahlen

Arbeitspaket 2: Datenerfassung, Analyse, Optimierungsmaßnahmen

Die energetische Bestandsanalyse ist eine wesentliche Komponente und Voraussetzung der DIN EN 16247: Sie ist die Basis für die Dokumentation der energetischen Ausgangsbasis[nbsp]nach DIN EN 16247, die jährlich fortgeschrieben und aktualisiert wird.

Datenerfassung:

  • Daten sammeln:
    • Energiedaten zu Anlagen, Laufzeiten, Auslastung
    • Energielieferverträge und weitere energierelevante Dokumente
    • Informationen zu Standort, Prozessen [&] Verfahren, Gebäuden, Energiequellen
  • Daten prüfen
  • Datenanalyse vorbereiten
  • Ist-Aufnahme (Vor-Ort-Aufnahme) ausführen

Eine erweiterte Erfassung bedeutet weitere Detaillierungen und Messungen. In einigen Fällen ist auch eine permanente Messung (Energiedatenmanagement) erforderlich (siehe „Aufbau des Energiedatenmanagementsystems“).

Datenanalyse und Optimierungsmaßnahmen:

  • Energiebilanz aufschlüsseln
  • Energiebezogene Leistungskennzahlen ermitteln
  • Maßnahmenplan erstellen

Aufbau des Energiedatenmanagementsystems (EDMS)

Arbeitspaket optional: Energiemonitorings

Vorgabe aus der Verordnung SpitzenausgleichEffizienzsystemverordnung (SpaEfV):

“Für gängige Geräte wie zum Beispiel Geräte zur Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie Geräte zur Beleuchtung und Bürogeräte wird der Energieverbrauch durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (zum Beispiel Stromzange, Wärmezähler) und nachvollziehbarer Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt. Für gängige Geräte, für die eine Ermittlung des Energieverbrauchs mittels Messung nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist, kann der Energieverbrauch durch nachvollziehbare Hochrechnungen über bestehende Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt werden. Für Geräte zur Beleuchtung und für Bürogeräte kann eine Schätzung des Energieverbrauchs mittels anderer nachvollziehbarer Methoden vorgenommen werden.”

Die Schritte zum Energiedatenmanagement (EDMS):

  1. Planung der messtechnischen Erfassung aller relevanten Hauptverbraucher
  2. Erstellung des Messkonzeptes:
    Welche Verbraucher sollen langfristig gemessen werden, welche kurzzeitig, und welche mittels[nbsp]Schätzung bewertet werden.
  3. EDMS-Auswahl nach betrieblichen und physikalischen Anforderungen.
    Vorbereitung der Kriterien für die Ausschreibung des EDMS
  4. Auswahl des EDMS (Angebotserstellung, Angebotsbewertung, Vergabe)
  5. Implementierung des ausgewählten EDMS
    a. Installation der Hardware
    – Vorkonfiguration
    – Vorbereitung der zu installierenden Komponenten
    – exemplarischer Aufbau
    – Validierung der Anschlüsse
    – Vorbereitungen: Kabel/Leitungen, Platz in Schaltschränken für neue Komponenten
    – Einbau der Zähler in den Schaltschrank
    – Anschluss der Wandler an Zähler
    b. Konfiguration und Inbetriebnahme
    c. Plausibilitätskontrolle der Daten durch[nbsp]ein Messprotokoll
  6. Systemtest und Betriebsunterstützung

Arbeitspaket 3: Dokumentation und Bericht

Die gesamte Struktur von Berichten entspricht den Erfordernissen der DIN EN 16247.

Bestandteile:

  • genutzte Energiequellen
  • bisheriger Energieeinsatz
  • aktueller Energieeinsatz
  • Abschätzung des künftigen Energieeinsatzes
  • Prozesse und Anlagen mit wesentlichem Energieeinsatz
  • Energieleistungskennzahlen
  • Aktionspläne mit Verbesserungsmöglichkeiten

Arbeitspaket 4: Audit und Abschluss

Für das interne Audit sind Vorbereitungen erforderlich – Koordination der Termine, Vorbereitung der Unterlagen und Unterstützung beim Audit-Termin. Ebenfalls ist eine Nachbereitung in der Regel erforderlich.

Vorbereitung eines internen Audits:

  • Koordination der Termine
  • Vorbereitung der Unterlagen
  • Erstellung der Präsentation(en)

Ausführung des Audits

  • Besprechungstermin mit allen relevanten Beteiligten
  • Audit-Protokoll

Wir helfen bei der Umsetzung eines maßgeschneiderten Energiemanagementsystems (EDMS) nach EN 16247! Download Broschüre Energiemanagement

 

Weitere Informationen.

Nur auf einer guten Datenbasis kann eine Analyse stattfinden, die auch eine Basis für Veränderungen des Verhaltens und von Abläufen in die Wege leiten kann. Die automatisierte Zählerfernauslesung ist dabei ein wesentliches Element als Alternative zum oft noch üblichen Rundgang. So können an zentraler Stelle alle relevanten Energiedaten gesammelt und aufbereitet werden. Diese Rolle übernimmt in der Regel ein Energiecontrollingsystem, auch Energieinformationssystem oder Energiedatenmanagementsystem genannt.

Um Einsparpotenziale zu identifizieren und umzusetzen und damit den Energieverbrauch und die Energiekosten Ihres Unternehmens laufend zu reduzieren, bedarf es einer stetigen Verbesserung zur Energieeinsparung durch nachhaltige und systematische Entwicklung von Technik und Organisation.

Seit 2013 sind Steuerbegünstigungen für den Spitzenausgleich (§10 Stromsteuergesetz und §55 Energiesteuergesetz) an ein solches Energiemanagementsystem gekoppelt.[nbsp]Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem müssen auch Unternehmen vorweisen, die nach §63ff des EEG 2014 die Privilegierung ihres Strombezuges beantragen (Stichwort: „besondere Ausgleichsregelung“).

Wir unterstützen Sie herstellerunabhängig bei der Planung, Auswahl und Inbetriebnahme eines Energiedatenmanagement-Systems, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 oder der DIN EN 16247 berücksichtigt.

Wir erarbeiten mit Ihnen die wesentlichen Messpunkte, erstellen das Layout, wählen das passende System für Sie aus und unterstützen Sie bei der Implementierung.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie das Datenhosting und stellen Ihnen die Daten aufbereitet zur Verfügung. Dadurch sind Sie in der Lage sich um Ihr eigentliches Geschäft zu kümmern.