Einzelmaßnahmen Gebäudesanierung.

Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung und Lüftungsanlagen werden gefördert. Voraussetzung ist die Bestätigung der geplanten Sanierung durch einen Sachverständigen (Energieberater).

Vorgehensweise

Wir prüfen die Anforderungen an die Förderung und unterstützen Sie bei der Beantragung und Bestätigung nach der Umsetzung.

Während der Sanierungsphase bieten wir Ihnen auf Wunsch eine qualifizierte Baubegleitung an um Ausführungsmängel zu vermeiden. Diese wird auch ebenfalls gefördert.

Wurde die Sanierung ordnungsgemäß ausgeführt, bestätigen wir Ihnen die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme.