Förderung der Vor-Ort-Energieberatung.

Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung durch qualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem hohen Festbetrag an den Beratungskosten.

Die Förderung wird durch unseren unabhängigen Energieberater beim BAFA beantragt.

Förderungsvoraussetzungen für das Gebäude bei einer Vor-Ort-Energieberatung:

  • Bis zum 31.01.2002 muss der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.

  • Der umbaute Raum des Gebäudes darf seitdem nicht zu mehr als 50 Prozent verändert worden sein.

  • Mindestens 50 % der Gebäudefläche muss derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.

  • Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen.

  • Es darf in den letzten 4 Jahren keine geförderte Vor-Ort-Energieberatung für dieses Gebäude durchgeführt worden sein. Bei Eigentümerwechsel gilt diese Frist nicht.