Regelenergie.
In einem elektrischen Energieversorgungssystem müssen sich Erzeugung und Verbrauch elektrischer Energie stets die Waage halten, da sich Energie nur sehr geringfügig in einem elektrischen Energieversorgungssystem speichern lässt.
Abweichungen zwischen Erzeugung und Entnahme müssen durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen werden, damit es zu keiner Gefährdung der Systemstabilität kommt.
Mit Regelenergie (auch „Regelleistung“ genannt) bezeichnet man jene Energie, die ein Netzbetreiber benötigt, um unvorhergesehene Leistungsschwankungen in seinem Stromnetz auszugleichen.
Sie erhalten für die Bereitstellung eine abschaltbaren oder zuschaltbaren Last Erlöse!
Gerade bei Lasten kleiner 5MW kann durch Zusammenfassung der Leistungen (“Pooling”) eine besserer Vergütung ermöglicht werden als über die direkte Vermarktung der Sekundärregelenergie.